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Alles für den Motorsport - 20 Autominuten vom Hockenheimring...

Ihr Fachhändler für Motorsport- und High-Performance-Teile

 

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AGB


AGB zum
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I.
Allgemein
BSA Motorsport veräußert Kfz-Zubehörteile für den Kraftfahrzeug- und Motorsportbereich und sonstige für diese Sportart benötigten Zubehörgegenstände.

II.
Vertragsabschluss

1.
BSA Motorsport liefert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Es gilt daher als vereinbart, dass ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BSA Motorsport gelten. Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.
Abweichungen von den Bedingungen der Firma BSA Motorsport sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

3.
Mit der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung dieser Bedingungen auch für künftige Lieferungen an.

III.
Lieferung und Lieferzeit

1.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich zum vereinbarten Liefertermin. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.

2.
Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerungen ausgeschlossen.

3.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und von BSA Motorsport nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.

4.
Keine Verpflichtung zur Lieferung besteht im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware bei Zulieferfirmen der Firma BSA Motorsport. BSA Motorsport informiert in diesem Falle den Käufer unverzüglich nach Feststellung der Nichtverfügbarkeit.

5.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

IV.
Versand

1.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren auf den Käufer über.

2.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von BSA Motorsport, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

3.
Teillieferungen sind zulässig.

V.
Preise und Zahlungen

1.
In Rechnung gestellt werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Weinheim zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

2.
Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug bei Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt bei Lieferung durch Nachnahme oder Vorkasse.

3.
Bei Abholung der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort in bar oder per EC-Cash zu zahlen.

4.
Sonderanfertigungen werden ausschließlich gegen Vorkasse bestellt und geliefert.

5.
Zurückbehaltungsrechte und die Aufrechnung des Käufers mit Forderungen gegen BSA Motorsport sind ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

VI.
Widerrufs- und Rückgaberecht

1.
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der bereits erhaltenen Ware zu widerrufen. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: BSA Motorsport, Hertzstraße 11, 69469 Weinheim.

2.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Käufer ist zudem verpflichtet, Wertersatz zu leisten, wenn die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben wird.

3.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei gebrauchten Waren oder Waren, die nach Kundenspezifikation gesondert gefertigt wurden.

VII.
Eigentumsvorbehalt

1.
Das Eigentum an
allen Lieferungen wird bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung insbesondere der vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Motorsport gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren unzulässig.

2.
Bei laufender Rechnungsstellung bzw. Kauf und Lieferung mehrerer Kaufgegenstände erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen von BSA Motorsport auf sämtliche dem Käufer gelieferte Ware.

3.
Wird die von BSA Motorsport gelieferte Ware mit anderen Gegenständen ermischt oder verbunden, so tritt der Käufer hierdurch sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an BSA Motorsport ab.

4.
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt hiermit die für ihn aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von BSA Motorsport gelieferten oder aufgrund dieser Bedingungen in seinen Besitz gelangten Waren entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung in voller Höhe sicherheitshalber mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus an BSA Motorsport ab. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Motorsport gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne die schriftliche Zustimmung von BSA Motorsport unzulässig.

5.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen BSA Motorsport gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Geschieht dies nicht, ist BSA Motorsport berechtigt, die Abtretung offen zu legen.

VIII.
Gewährleistung

1.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, BSA Motorsport schriftlich anzuzeigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

2.
Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von BSA Motorsport. Insoweit stehen der Firma BSA Motorsport zwei Nachbesserungsversuche zu. Nur bei Unmöglichkeit oder Erfolglosigkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche können gegenüber BSA Motorsport nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Insbesondere wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei mangelhafter Lieferung ausgeschlossen

4.
Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von BSA Motorsport gelieferte Ware bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet, anderweitig verändert oder Instand gesetzt wird bzw. sonst eigenmächtig Eingriffe an der Ware durch den Käufer oder einen Dritten vorgenommen werden.

IX.
Einbau- und Montageanleitung
1.

Im Hinblick auf die Verwendung der Produkte von BSA Motorsport für den Kraftfahrzeug- bzw. Motorsportbereich beinhaltet der Lieferumfang von BSA Motorsport nicht die Mitlieferung von Einbau- und Montageanleitungen.

2.
Die von BSA Motorsport angebotenen Produkte sind zur Vermeidung missbräuchlicher bzw. fehlerhafter Verwendung stets und ausschließlich von Fachleuten bzw. Fachwerkstätten einzubauen oder zu montieren, welche über die notwendigen Einbau- und Montagekenntnisse verfügen.

X.
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr

1.
Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu dem jeweiligen Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich. Die für den Motorsport hergestellten und angebotenen Waren besitzen - sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist - keine Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.

2.
Ausschließlich der Käufer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsvorschriften bei Verwendung der von BSA Motorsport angebotenen Produkte im öffentlichen Straßenverkehr.

XI.
Haftung aus anderen Rechtsgründen

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von BSA Motorsport.

XII.
Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen der Kaufverträge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

XIII.
Schlussbestimmungen

1.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Weinheim.

2.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BSA Motorsport gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.
Bei internationalen Kaufverträgen ist die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts ausgeschlossen.

 

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Hertzstraße 11 · Postfach 10 01 55 · 69469 Weinheim
Telefon: (0 62 01) 10 01-0 · Telefax: (0 62 01) 10 01-26

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