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I. Allgemein BSA
Motorsport veräußert Kfz-Zubehörteile für den Kraftfahrzeug- und
Motorsportbereich und sonstige für diese Sportart benötigten Zubehörgegenstände.
II. Vertragsabschluss 1. BSA
Motorsport liefert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Es gilt
daher als vereinbart, dass ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma BSA Motorsport gelten. Bedingungen des Auftraggebers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen
von den Bedingungen der Firma BSA Motorsport sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich vereinbart werden.
3. Mit der Entgegennahme
der Lieferung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung
dieser Bedingungen auch für künftige Lieferungen an.
III. Lieferung
und Lieferzeit 1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich zum
vereinbarten Liefertermin. Bei Überschreitung des Liefertermins
ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er
zuvor eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.
2. Bei Sonderanfertigungen
ist der Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerungen ausgeschlossen.
3. Unvorhergesehene
Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen und von BSA Motorsport nicht zu vertretende Nichtbelieferung
durch Zulieferer verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
4. Keine Verpflichtung
zur Lieferung besteht im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware bei
Zulieferfirmen der Firma BSA Motorsport. BSA Motorsport informiert
in diesem Falle den Käufer unverzüglich nach Feststellung der Nichtverfügbarkeit.
5. Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind
in jedem Fall ausgeschlossen.
IV. Versand 1. Der
Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren auf den Käufer
über.
2. Verzögert sich
der Versand ohne Verschulden von BSA Motorsport, so lagert die Ware
auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige
der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3. Teillieferungen
sind zulässig.
V. Preise und
Zahlungen 1. In Rechnung gestellt werden die am Tag der
Lieferung gültigen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich
in Euro ab Weinheim zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils
geltenden gesetzlichen Höhe.
2. Der Rechnungsbetrag
ist sofort und ohne Abzug bei Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt
bei Lieferung durch Nachnahme oder Vorkasse.
3. Bei Abholung
der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort in bar oder per EC-Cash
zu zahlen.
4. Sonderanfertigungen
werden ausschließlich gegen Vorkasse bestellt und geliefert.
5. Zurückbehaltungsrechte
und die Aufrechnung des Käufers mit Forderungen gegen BSA Motorsport
sind ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Gegenforderungen
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe
fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
VI. Widerrufs-
und Rückgaberecht 1. Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages
ist der Käufer berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung
der bereits erhaltenen Ware zu widerrufen. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform
erklärt werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Der
Widerruf ist zu richten an: BSA Motorsport, Hertzstraße 11, 69469
Weinheim.
2. Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Der Käufer ist zudem verpflichtet, Wertersatz zu leisten, wenn die
empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgegeben wird.
3. Das Widerrufs-
und Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei gebrauchten Waren oder
Waren, die nach Kundenspezifikation gesondert gefertigt wurden.
VII. Eigentumsvorbehalt 1. Das
Eigentum an allen
Lieferungen wird bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung insbesondere der vollständigen Kaufpreiszahlung
vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde.
Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Motorsport gegenüber
dem Käufer zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der gelieferten Waren unzulässig.
2. Bei laufender
Rechnungsstellung bzw. Kauf und Lieferung mehrerer Kaufgegenstände
erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich sämtlicher
Forderungen von BSA Motorsport auf sämtliche dem Käufer gelieferte
Ware.
3. Wird die von
BSA Motorsport gelieferte Ware mit anderen Gegenständen ermischt
oder verbunden, so tritt der Käufer hierdurch sein Eigentums- bzw.
Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand
an BSA Motorsport ab.
4. Der Käufer
darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung
entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern.
Er tritt hiermit die für ihn aus der Veräußerung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von BSA Motorsport gelieferten
oder aufgrund dieser Bedingungen in seinen Besitz gelangten Waren
entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung
in voller Höhe sicherheitshalber mit dinglicher Wirkung mit allen
Nebenrechten im voraus an BSA Motorsport ab. Infolgedessen ist bis
zur Erfüllung sämtlicher BSA Motorsport gegenüber dem Käufer zustehenden
Ansprüche die Verpfändung oder Abtretung von Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Ware, insbesondere an Finanzierungsinstitute,
ohne die schriftliche Zustimmung von BSA Motorsport unzulässig.
5. Der Käufer
ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange
er seinen Zahlungsverpflichtungen BSA Motorsport gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Geschieht dies nicht, ist BSA Motorsport berechtigt,
die Abtretung offen zu legen.
VIII. Gewährleistung 1. Erkennbare
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware, BSA Motorsport schriftlich anzuzeigen. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
2. Gewährleistungsansprüche
sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nach Wahl von BSA Motorsport. Insoweit stehen der Firma BSA Motorsport
zwei Nachbesserungsversuche zu. Nur bei Unmöglichkeit oder Erfolglosigkeit
von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
3. Weitergehende
Gewährleistungsansprüche können gegenüber BSA Motorsport nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Insbesondere
wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei mangelhafter
Lieferung ausgeschlossen
4. Sämtliche Ersatz-
und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von BSA Motorsport
gelieferte Ware bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet,
anderweitig verändert oder Instand gesetzt wird bzw. sonst eigenmächtig
Eingriffe an der Ware durch den Käufer oder einen Dritten vorgenommen
werden.
IX. Einbau-
und Montageanleitung 1. Im Hinblick auf die Verwendung
der Produkte von BSA Motorsport für den Kraftfahrzeug- bzw. Motorsportbereich
beinhaltet der Lieferumfang von BSA Motorsport nicht die Mitlieferung
von Einbau- und Montageanleitungen.
2. Die von BSA
Motorsport angebotenen Produkte sind zur Vermeidung missbräuchlicher
bzw. fehlerhafter Verwendung stets und ausschließlich von Fachleuten
bzw. Fachwerkstätten einzubauen oder zu montieren, welche über die
notwendigen Einbau- und Montagekenntnisse verfügen.
X. Verwendung
im öffentlichen Straßenverkehr 1. Für Zulassungen zum
Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu
dem jeweiligen Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und
die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich. Die für den
Motorsport hergestellten und angebotenen Waren besitzen - sofern
nicht ausdrücklich anderes angegeben ist - keine Zulassung für die
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.
2. Ausschließlich
der Käufer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsvorschriften
bei Verwendung der von BSA Motorsport angebotenen Produkte im öffentlichen
Straßenverkehr.
XI. Haftung
aus anderen Rechtsgründen Die Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche gemäß dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen
durch Erfüllungsgehilfen von BSA Motorsport.
XII. Schriftformklausel Änderungen
und Ergänzungen der Kaufverträge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart sind.
XIII. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort
für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden
Streitigkeiten ist Weinheim.
2. Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BSA Motorsport
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Bei internationalen
Kaufverträgen ist die Anwendung des einheitlichen internationalen
Kaufrechts ausgeschlossen.
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